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Aktuelle Fassung vom 21. Juni 2021

Präambel

I. Grundlagen
§ 1 Name und Sitz, Vereinsfarben
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaften des DSV

II. Vereinsmitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Grundsätze der Vereinstätigkeit, der Mitgliedschaft und Anforderung an die Tätigkeit des Vereins
§ 6 Mitgliedschaft
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 9 Beitragsleistungen- und Pflichten
§ 10 Allgemeine Mitgliedschaftsrechte und Pflichten, Stimmrecht

III. Die Organe des Vereins
§ 11 Die Vereinsorgane
§ 12 Allgemeines zur Arbeitsweise der Vereinsorgane
§ 13 Einladung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
§ 14 Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung
§ 15 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 16 Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstands
§ 17 Der Ältestenrat

IV. Weitere Einrichtungen des Vereins
§ 18 Referate
§ 19 Abteilungen
§ 20 Vereinsjugend
§ 21 Kassenprüfung
§ 22 Vereinsordnungen

V. Sonstiges
§ 23 Datenschutz
§ 24 Datenschutzrichtlinie
§ 25 Strafen
§ 26 Haftung
§ 27 Vereinseigentum
§ 28 Auflösung des Vereins
§ 29 Mittelverwendung nach Auflösung oder Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke
§ 30 Inkrafttreten der Satzung

Aktuelle Fassung vom 23. März 2009

§ 1 Name, Mitgliedschaft
§ 2 Aufgaben, Ziele
§ 3 Organe
§ 4 Jugendversammlung
§ 5 JugendreferentIn
§ 6 AbteilungsjugendreferentInnen
§ 7 Jugendordnungsänderungen

Aktuelle Fassung vom 13.07.2009

§ 1 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
§ 2 Haushaltsplan
§ 3 Jahresabschluss und Kassenprüfung
§ 4 Verwaltung der Finanzmittel
§ 5 Erhebung und Verwendung der Finanzmittel
§ 6 Anweisungsberechtigung und Zahlungsverkehr
§ 7 Eingehen von Verbindlichkeiten
§ 8 Spenden
§ 9 Inventar
§ 10 Zuschüsse
§ 11 Kostenerstattung
§ 12 Gebühren
§ 13 Inkrafttreten

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Rechte und Pflichten

Mit dem Eintritt in den DSV erwirbt jedes Mitglied die Mitgliedschaftsrechte und übernimmt Pflichten gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern. Näheres ergibt sich aus der Satzung.

Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaftsrechte umfassen die Mitverwaltungsrechte und Vorteilsrechte in der Form von Teilhaberechten.

Die Rechte zur Mitverwaltung gewähren dem Mitlied das Recht, sich aktiv an der Verfolgung des Vereinszwecks zu beteiligen. Dazu gehören das Recht zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen, das Rede-, Auskunfts- und Antragsrecht im Rahmen der Versammlungen, das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht.

Die Vorteilsrechte umfassen das Recht zur Teilnahme an Sport- und anderen Angeboten des Vereins im Rahmen der Satzungen und Ordnungen.

Diese Rechte stehen nur dem Mitglied selbst zu und können nicht durch einen Bevollmächtigen wahrgenommen werden.

Pflichten der Mitglieder
Die Pflichten umfassen die Beitragspflicht, die Mitteilungspflicht und die Treue- und Förderpflicht.

Die Beitragspflichten ergeben sich aus der Satzung und der Beitragsordnung.

Die Mitteilungspflicht umfasst die Pflicht, den Verein laufend über Änderungen in den persönlichen Verhältnissen zu informieren.

Die Treue- und Förderpflicht ist eine Hauptpflicht, die sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft ergibt. Hierzu zählen die Pflicht, den satzungsgemäßen Zweck zu fördern (also die Förderung des Sports), und die Loyalitätspflicht, nach der jedes den Vereinszweck störende Verhalten zu unterlassen ist. Entsprechend sind die Mitglieder verpflichtet, sich an Satzungen, Ordnungen und Leitlinien zu halten sowie satzungs- und ordnungsgemäße Entscheidungen von Vereinsorganen hinzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied selbst eine Regelung oder einen Beschluss für falsch hält oder nicht zugestimmt hat.

Zur Förderpflicht zählt überdies die Mitwirkung an der Arbeit und den Vereinsaktivitäten sowie die Unterstützung und Förderung insbesondere der Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung des Vereins in den Medien gleich welcher Form (z.B. Tagespresse, Homepage, Social Media). Die Mitglieder gestatten dem DSV das Herstellen, Verbreiten und Verwerten von Bildnissen ihrer Person als Mannschafts- oder Einzelaufnahmen in jeder Abbildungsform für eigene Zwecke. Einzelheiten dazu regelt die Datenschutzrichtlinie des DSV.

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