DSV Versammlungseinladungen
Abmeldung von Versammlungseinladungen
Gemäß §13(1) der DSV Satzung sind Einladungen zu Mitglieder- und Jugendversammlungen schriftlich per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins mit einer vorläufigen Tagesordnung vier Wochen vor dem Versammlungstermin bekannt zu geben.
Eine Abmeldung von der Einladungsliste würde daher dazu führen, dass ein Mitglied die Einladungen nicht mehr erhält. Wir weisen daher darauf hin, dass wir die Einladungsliste für jede Versammlung neu auf Basis der uns in der Mitgliederverwaltung vorliegenden Mailadressen neu erstellen.
Die Einladungsliste für die Mitglieder- und Jugendversammlungen wird separat von der Verteilerliste für den #dsv69 Newsletter geführt. Den Newsletter kannst Du hier abonnieren oder abbestellen.



